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GENETISCHE BERATUNG

Ein genetisches Beratungsgespräch soll helfen, medizinisch-genetische Fakten zu verstehen, verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten zu bedenken und individuell angemessene Verhaltensweisen zu wählen.

Genetische Beratung: Allgemeine Informationen
Eine genetische Beratung ist ein ärztliches Informationsgespräch und dient der Klärung der Frage, ob eine Erkrankung bzw. Beeinträchtigung möglicherweise eine erbliche (=genetische) Ursache hat. Eine genetische Beratung kann von interessierten Einzelpersonen und deren Partner und Familien (=Ratsuchende) auf Wunsch in Anspruch genommen werden. Das Gespräch soll Ratsuchenden helfen, Fragen im Zusammenhang mit einer eventuell erblich bedingten Erkrankung (wie z. B. Vererbungsmuster, Erkrankungsrisiken, Krankheitsverläufe, diagnostische Möglichkeiten) besser zu verstehen, um auf dieser Grundlage Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich Lebens- und Familienplanung zu finden und individuell angepasste Entscheidungen zu treffen. Genetische Beratungsgespräche sollen die persönliche Entscheidungsfindung des Ratsuchenden unterstützen, aber nicht direkt beeinflussen (nicht-direktiv), d. h. sie sind ergebnisoffen. Bei einigen Fragestellungen kann die Hinzuziehung von anderen Fachkollegen erforderlich sein.

Die Teilnahme an einer genetischen Beratung und evtl. Durchführung einer genetischen Diagnostik sind freiwillig. Es gelten die für andere ärztliche Maßnahmen geforderten Rahmenbedingungen hinsichtlich Aufklärung, Datenschutz und Schweigepflicht.

Indikationen für ein genetisches Beratungsgespräch
Eine genetische Beratung ist ein Angebot an Einzelpersonen, Paare und Familien und kann bei den folgenden Fragestellungen in Anspruch genommen werden:

  • Vorliegen bzw. Verdacht auf Vorliegen einer erblich bedingten Erkrankung bei Ratsuchenden, deren Partner oder Familienangehörigen (z. B. Mukoviszidose, Chorea Huntington, Darmkrebs, Brust- und Eierstockkrebs)
  • Nachkommen mit einer erblich bedingten Erkrankung (z. B. Fehlbildungen, geistige Behinderung, Entwicklungsverzögerung)
  • Teratogene Einflüsse in der Schwangerschaft (Medikamente, Infektionen, Strahlenbelastung) oder auffällige Befunde in der Schwangerschaft (Fehlbildungen im Ultraschall)
  • Informationen über Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik (z. B. bei erhöhtem mütterlichen Alter)
  • Verwandtenehe, -partnerschaft
  • Wiederholte Fehlgeburten oder Totgeburten ungeklärter Ursache
  • Ungewollte Kinderlosigkeit bzw. Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

Inhalte eines genetischen Beratungsgespräches

Ein genetisches Beratungsgespräch beinhaltet die folgenden Elemente:
  • Klärung der spezifischen Fragestellung und des Beratungsziels
  • Erhebung der persönlichen gesundheitlichen Vorgeschichte (Anamnese)
  • Erhebung der familiären gesundheitlichen Vorgeschichte (Familienanamnese) einschl. der Erstellung eines Stammbaumes über drei Generationen
  • Bewertung und Interpretation vorliegender bzw. anzufordernder ärztlicher Befunde und Befundberichte
  • Körperliche Untersuchung des Ratsuchenden bzw. der Familienangehörigen, wenn dies für die Fragestellung von Bedeutung ist
  • Evtl. Veranlassung weiterführender Untersuchungen durch ärztliche Kollegen aus anderen Fachbereichen
  • Untersuchung von Blut und anderen Geweben, falls für Abklärung der Fragestellung wichtig 
  • Zuordnung des Krankheitsbildes und medizinisch-genetische Diagnosestellung
  • Weiterführende genetische Diagnostik 
  • Ausführliche Informationen über die jeweilige Erkrankung oder Beeinträchtigung
  • Beratung über mögliche Auswirkungen der vorliegenden Informationen für die Gesundheit des Ratsuchenden sowie die Lebens- und Familienplanung
  • Abschätzung des persönlichen genetischen Risikos für den Ratsuchenden
  • Beratung über die Bedeutung der vorliegenden Information und Abschätzung des genetischen Risikos für Familienangehörige des Ratsuchenden
  • Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen, Informationsquellen etc.

Vorbereitungen auf ein genetisches Beratungsgespräch

Im Rahmen eines genetischen Beratungsgespräches wird die gesundheitliche Vorgeschichte der betroffenen Person (Anamnese) erhoben und Erkrankungen und gesundheitliche Probleme, die in der Familie aufgetreten sind (Familienanamnese), erfasst. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erstellung eines Familienstammbaums über drei Generationen. Je mehr verwertbare Angaben hinsichtlich der spezifischen Fragestellung vorliegen, desto größer ist der Informationsgewinn aus einem genetischen Beratungsgespräch. Es ist daher sehr hilfreich, wenn der Ratsuchende sich vor der Beratung über die gesundheitliche Vorgeschichte der Verwandten (Krankheiten, Todesursachen, Fehlgeburten, Lebensalter, Fehlbildungen und Behinderungen) informiert. Soweit ärztliche Vorbefunde wie Arztbriefe, Röntgen-, CT- / MRT-Befunde, pathologische Befunde über die Erkrankung des Ratsuchenden oder seiner Angehörigen vorhanden sind, sollten diese zu dem Gespräch mitgebracht werden.

Ablauf eines genetischen Beratungsgespräches
Die Durchführung einer genetischen Beratung ist abhängig von der vorangegangenen Aufklärung des Ratsuchenden über Ziele, Umfang und Vorgehensweise des Gesprächs, bei welcher auch die Inhalte festgelegt werden. Der Ratsuchende bestimmt, ob und in welchem Umfang er informiert werden möchte (‚Recht auf Wissen bzw. Nichtwissen’). Die Dauer des Beratungsgesprächs richtet sich nach der speziellen Fragestellung und dauert mindestens eine halbe Stunde, häufig eine Stunde, manchmal, z. B. bei körperlichen Untersuchungen, auch länger. Bei Bedarf werden weitere Gespräche angeboten; dies kann der Fall sein, wenn ärztliche Befundberichte angefordert werden oder wenn Bedenkzeit hinsichtlich weiterführender genetischer Diagnostik erwünscht wird.

Im Rahmen einer genetischen Beratung kann sich die Fragestellung bzw. der Wunsch des Ratsuchenden nach einer genetischen Diagnostik ergeben. Hierzu zählen Untersuchungen der Chromosomen (Zytogenetik), einzelner Erbanlagen (Molekulargenetik, sog. Gentests), indirekt auch biochemische oder andere labormedizinische Untersuchungen. Die Durchführung einer genetischen Diagnostik hängt von der Entscheidung des Ratsuchenden ab und bedarf einer schriftlichen Einwilligung. Das Beratungsgespräch soll den Ratsuchenden dabei unterstützen, eigenständig zu entscheiden, wie weit eine Klärung der möglichen genetischen Ursachen sinnvoll ist.

Den Abschluss einer genetischen Beratung bildet eine schriftliche humangenetische Stellungnahme (sog. Beratungsbrief), in welcher die Beratungsinhalte und gegebenenfalls die Ergebnisse einer genetischen Diagnostik zusammengefasst werden. Der Beratungsbrief richtet sich primär an den Ratsuchenden und wird daher, im Unterschied zu einem Arztbrief, in einer allgemein verständlichen Form verfasst. Dieses Gutachten enthält eine wissenschaftliche Begründung der Fragestellung und evtl. Empfehlungen über durchzuführende Untersuchungen oder vorbeugende Maßnahmen. Auf Wunsch des Ratsuchenden und nach schriftlicher Einwilligung kann diese schriftliche Zusammenfassung auch an die behandelnden Ärzte geschickt werden.

Information von Angehörigen
Eine aktive Kontaktaufnahme von Angehörigen, die nicht an der genetischen Beratung teilgenommen haben, darf durch den beratenden Arzt nicht erfolgen. Allerdings ist der beratende Arzt verpflichtet, den Ratsuchenden in angemessener Weise auf gesundheitsrelevante Risiken für Angehörige, die sich aus dem Beratungsgespräch ergeben, hinzuweisen. Es ist dem Ermessen des Ratsuchenden überlassen, Angehörigen die vorliegende Information weiterzugeben und auf das Angebot einer genetischen Beratung hinzuweisen.

Wer führt genetische Beratungen durch?

Eine qualifizierte genetische Beratung wird von speziell ausgebildeten Fachärzten für Humangenetik oder von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung ‚Medizinische Genetik’ durchgeführt.

Gendiagnostikgesetz
Durch das im Februar 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz wurde die Bedeutung der genetischen Beratung weiter gestärkt. Das Gesetz sieht vor, dass bei diagnostischen genetischen Untersuchungen eine genetische Beratung nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgen soll. Für prädiktive (=präsymptomatische) genetische Untersuchungen, die eine Voraussage über Risiken für zukünftig auftretende Erkrankungen bei gesunden Personen machen, und bei vorgeburtlichen (=pränatalen) Untersuchungen wurde im Gesetz festgelegt, dass eine Beratung vor und nach der Untersuchung zu erfolgen hat.

Kosten
Die genetische Beratung ist, ebenso wie eine evtl. indizierte genetische Diagnostik, Bestandteil der Krankenversorgung, daher werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen. Eine genetische Beratung kann bei gesetzlich Versicherten nur auf Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Terminvereinbarung nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 030-770010).

Kontakt und Terminvereinbarung

Termine für ein genetisches Beratungsgespräch können telefonisch unter der Telefonnummer 030-77001-0 vereinbart werden. Bitte bringen Sie einen Überweisungsschein (‚Humangenetik’) des behandelnden Arztes zum Gespräch mit.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. phil. nat. Nikola Holtkamp Tel. 030-77001-189 email: nholtkamp@imd-berlin.de  
Mandy Koch, M. Sc. Tel. 030-77001-138 email: mkoch@imd-berlin.de  

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