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Wann sollte eine Testung im LTT erfolgen?
Es gibt zwei Indikationen:

• kurative Fragestellung – nach dem Einbringen von Zahnersatzmaterial treten
  Beschwerden auf. Mit dem LTT kann ein Zusammenhang zum Material
  nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden.
Ist ein Ersatz des vorhandenen Zahnersatzmaterials notwendig?
• präventive Fragestellung - es sollen vor dem Einbringen neuer
  Zahnersatzmaterialien bestehende Sensibilisierung auf deren Inhalte
  ausgeschlossen werden.
Welche Materialien können verwendet bzw. nicht verwendet werden?

Auf welche Materialien kann im LTT getestet werden?
Prinzipiell kann im LTT auf nahezu alle Zahnersatzmaterialien getestet werden, sofern im Labor ein zytotoxischer Effekt oder unspezifisch aktivierende Faktoren ausgeschlossen werden. Für häufig wiederkehrende Fragestellungen wurden Profile entwickelt, in denen die bekannten sensibilisierenden Einzelallergene standardisiert untersucht werden.
 

LTT-Metalle

14 Standardmetalle: Quecksilber, Kupfer, Silber, Zinn (Amalgam), Ethylquecksilber, Gold, Nickel, Palladium, Chrom, Kobalt, Molybdän, Aluminium, Platin, Cadmium,  

LTT-Kunststoffe

Als Dentalersatzmaterial verwendete Kunststoffe: TEGDMA, BISGMA, HEMA, Methylmethacrylat (MMA), Diurethandimethacrylat (DUDMC), Ethylenglycoldimethacrylat, Buthandiol-1-4-Methacrylat, Hydrochinon, N,N-Dimethyl-4-toluidin, Benzoylperoxid, Formaldehyd, Phthalate, Campherchinon

LTT-Kombi-Profil
(Dental-Check)

Metalle: Gold, Nickel, Palladium, Chrom, Kobalt, Platin, Quecksilber, Kupfer, Silber, Zinn (Amalgam)
Kunststoffe: Methylmethacrylat (MMA), Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), TEGDMA, BISGMA

LTT-Goldlegierungen

Gold + Legierungsbestandteile: Gold, Silber, Platin, Kupfer, Palladium, Zinn, Gallium, Indium, Iridium, Rhodium, Tantal, Ruthenium

LTT-Implantatmaterial

In der Implantologie verwendete Metalle: Titan, Vanadium, Aluminium, Chrom, Kobalt, Molybdän, Gold, Nickel, Palladium, Silber, Platin, Iridium, Indium, Gallium

LTT-Amalgam

Amalgambestandteile und organische Quecksilberverbindungen: Quecksilber, Kupfer, Silber, Zinn (Amalgam), Ethylquecksilber, Phenylquecksilber, Methylquecksilber

LTT-Wurzelfüllmaterialien

Nativaufschlüsse von Wurzelfüllmaterialien mit u.a. Epoxidharz, Silikonöl, Bismutoxid, Perubalsam, Eugenol, Kolophonium, Polydimethylsiloxan, Triethanolamin, Dijodothymol, Hydrocortisonacetat, Paraformaldehyd, Guttapercha

LTT-Keramik + Zemente

Vanadium, Aluminium, Titan, Kobalt, Chrom, Barium, Silicium, Cer, Bor, Mangan, Antimon, Phosphatzement (Havard), Glasionomerzement (Ketac-Bond)

LTT-Titanmaterialien

Titan + Legierungsinhalte: Titandioxid, Nickel, Vanadium, Aluminium

LTT-Nativmaterial

Bis zu vier mit einzusendende Materialien "Wahlmaterial", die im Labor aufbereitet werden (z.B. zahntechnische Material-/Legierungsproben, Zemente, Kleber, Prothesenmaterial u.a.)


Zur Diagnostik der Titanunverträglichkeit verweisen wir Sie im Kapitel zu dem Thema Titan-Unverträglichkeit

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Musterbefund LTT-Metalle: Nachweis einer KoSensibilisierung auf Nickel und Palladium bei einer 38-jährigen Patientin. Die Ursache lag hier nicht im zahnärztlichen Bereich, sondern konnte in einem Pd/Ni-Piercingmaterial identifiziert werden.

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Musterbefund LTT-Kunststoffe: Nachweis einer seltenen Mehrfachsensibilisierung auf TEG-DMA, HEMA und auch MMA bei einer 34-jährigen Krankenschwester mit rheumatischen Beschwerden nach Einbringung mehrerer TEG-DMA-haltiger Kunststofffüllungen.

Kann auch auf individuelle Materialien getestet werden?
Mit dem LTT-Nativmaterial können auch Materialien untersucht werden, die der Zahnarzt oder das Dentallabor gemeinsam mit der Blutprobe ins Labor einsendet (Wahlmaterialien). Bewährt hat sich dieses Verfahren insbesondere bei komplexen Materialien wie z.B. Zementen (v.a. Acrylat-haltige Produkte), Composits, Prothesenmaterialien, Wurzelfüllungen (auch Stifte) sowie gewonnenen Metall- und Kunststoffspänen.
Bei LTT negativ getesteten Materialien ist ausgeschlossen, dass gegenüber darin enthaltenen (deklarierten oder nicht deklarierten) Stoffen eine Sensibilisierung vorliegt. Im LTT-positiv getestete Materialien dürfen dagegen keinesfalls eingebracht werden, da auf mindestens einem Stoff eine Typ IV-Sensibilisierung besteht.
Hinweis: Eine Auswahl an Nativmaterialien (gängige Komposite etc.) sind im Labor vorrätig. Bitte rufen Sie uns unter 030 – 77001 220 an und lassen sich diese Liste per Fax zusenden oder informieren sich hier.

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Musterbefund LTT-Nativmaterialien: Getestet wurde auf vier mit eingesendete Substanzen bzw. Materialien. Der Befund zeigt eine Sensibilisierung auf das Wurzelfüllmaterial N2 Endodontic. Die Nachtestung konnte beweisen, dass dieser Befund auf einer Sensibilisierung gegenüber Eugenol beruht. (Nachtestung hier nicht dargestellt).

Gibt es kostengünstige Kombinationsprofile?
Insbesondere für präventive Testungen wurde ein Kombinationsprofil (Dentalcheck) erstellt, in dem die wichtigsten Metalle und Acrylate getestet werden.
Darin sind nicht alle, aber die nachweislich wichtigsten bzw. in der Vergangenheit am häufigsten in den Testprofilen Metalle und Kunststoffe (Acrylate) positiv getesteten Kontaktallergene enthalten.
 
Metalle: Gold, Silber, Palladium, Kupfer, Zinn, Kobalt, Chrom, Nickel, Platin und Quecksilber
Acrylate: Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), Methylmethacrylat (MMA), Triethylenglycoldimethacrylat (TEG-DMA)
 
Der Dentalcheck beinhaltet damit die Problembereiche:
• Goldlegierungen (Au, Pt, Pd, Ag, Cu, Sn)
• NEM-Legierungen (Cr, Co, Ni)
• Amalgam (Hg, Ag, Sn, Cu)
• Acrylathaltige Komposite und Zemente (HEMA, TEG-DMA)
• Prothesenkunststoffe (MMA)

Bild-Beschreibung
Musterbefund LTT-Kombiprofil (Dentalcheck): Nachweis einer Mehrfachsensibilisierung auf Gold, anorganisches Quecksilber und auch Methylmethacrylat.

Welche Konsequenzen sind aus einem positiven LTT-Ergebnis zu ziehen?
Ein positives Resultat im LTT (aber auch im Hauttest) zeigt an, dass gegenüber dem jeweiligen Allergen eine Sensibilisierung besteht. Mit keinem Allergietest ist der kausale Zusammenhang zur bestehenden Beschwerdesymptomatik zu beweisen. Daher muss bei einer nachgewiesenen Sensibilisierung sorgfältig erwogen werden, ob das jeweilige Problemmaterial entfernt und ersetzt werden sollte. Entscheidend ist dabei die Schwere der Symptomatik, keinesfalls ein positives Testergebnis allein. Andere Expositionsquellen sind primär oder gleichzeitig zu eliminieren (ausführliche Informationen zu anderen Expositionsquellen erhalten Sie mit jedem positiven LTT-Befund).

Ist der LTT eine validierte Labormethode?
Der LTT ist die derzeit einzige Labormethode zum Nachweis einer spezifischen zellulären Sensibilisierung. Der Test wurde erstmals 1960 beschrieben und hat sich seitdem durch Entwicklung der Zellkulturtechniken und der Analyseverfahren zu einem reproduzierbaren und hochsensitiven Verfahren für die medizinisch-biologische Forschung, aber auch für die Routinediagnostik entwickelt. Er basiert auf dem Prinzip der antigen-(allergen)-spezifisch induzierten Zellteilung von Lymphozyten nach Kontakt mit ihrem „passenden“ Allergen. Eine positive Reaktion im LTT beweist die Existenz von Allergen-spezifischen Lymphozyten (Gedächtniszellen) im Blut des Patienten. Die neuerdings verwendeten optimierten LTT-Varianten haben durch Zusatz von gentechnisch hergestelltem Interferon-alpha zur Zellkultur eine gesteigerte Sensitivität und Spezifität erlangt (von Baehr et al, J. Immunol. Methods 2001; 251: 63-71). Der LTT ist seit 2003 von der DACH nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert und wird durch Ring- und Vergleichstestungen auf seine Sensitivität und Spezifität hin überwacht.

In der älteren Literatur wird die Validität des LTT sehr kritisch beurteilt. Was unterscheidet den LTT von heute gegenüber früher verwendeten Methoden?
Noch vor wenigen Jahren hatte der LTT eine relativ geringe Empfindlichkeit und war dem Hauttest allenfalls gleichwertig, wenn nicht sogar unterlegen. Seine Spezifität war noch gering, was an zahlreichen fraglich positiven Reaktionen erkennbar war, welche die Interpretation der Ergebnisse erschwerten. In den letzten Jahren hat sich dieses grundlegend geändert. Die heute in immunologischen Speziallabors angewandten LTT-Technologien sind sehr verlässlich und zeichnen sich durch hohe Sensitivität und Spezifität aus.
Dazu haben die Weiterentwicklungen der Zellkulturtechniken und –medien, die Qualität der zur Zellstimulation verwendeten Allergene und nicht zuletzt die grundlegend verbesserten Messmethoden beigetragen. Die früher zur 3H-Thymidin-Aktivitätsbestimmung verwendeten Flüssigszintillations-Geräte sind durch modernste Festphase-b-Counter ersetzt worden, die jegliche nachträgliche Manipulation der Allergen-stimulierten Zellen unnötig machen. Zudem wird der LTT heute in sogenannten Mikrokulturtechniken durchgeführt, weshalb Mehrfachansätze mit jedem Allergen möglich sind, was die Sicherheit der Aussage bedeutend erhöht. Zur Entwicklung dieser Mikrokulturtechnik hat die Verwendung von Interferon-alpha in der Zellkultur (von Baehr et al, 2001) ebenso beigetragen, wie die Verfügbarkeit von speziellen Zellkulturplatten aus der modernen biotechnologischen Forschung.

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Die Durchführung des LTT erfordert ein steriles Zellkulturlabor und ausgebildetes Fachpersonal.

Der Lymphozytentransformationstest (LTT) stellt in seiner derzeit verfügbaren Durchführungsweise eine Labormethode dar, die in der medizinischen Diagnostik bei verschiedensten Krankheitsbildern einen festen Platz gefunden hat. Es handelt sich allerdings um ein Laborverfahren, dass neben speziellen Räumlichkeiten einer kostenintensiven technischen Laborausstattung eine große Erfahrung und Sorgfalt beim durchführenden Laborpersonal erfordert. Aus diesem Grund ist die Untersuchung bisher nur durch darauf orientierte Fachlaboratorien und Institute durchführbar.

LTT oder Epikutantest (ECT)?
Zum Nachweis von Typ IV-Sensibilisierungen stehen zwei voneinander unabhängige Testmethoden (ECT und LTT) zur Verfügung, die nicht als konkurrierend, sondern als einander ergänzend betrachtet werden sollten. Da der Epikutantest lediglich eine Sensitivität von 60 – 80 % hat, schließt ein negatives Ergebnis im Epikutantest eine Sensibilisierung nicht aus. Die Sensitivität des LTT wird heute mit ca. 90 – 95% in Abhängigkeit vom Testallergen angegeben. Die Spezifität ist abhängig von der Validierung jedes einzelnen Allergens und der Qualität der LTT-Durchführung. In einem akkreditierten Labor werden diese Fehlerquellen durch interne Standardisierung behoben.
Vor- und Nachteile beider Testmethoden wurden in der Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner herausgestellt (siehe Seite 22). Unstrittig ist, dass bei einer präventiven Untersuchung der Epikutantest wegen der damit gegebenen Sensibilisierungsmöglichkeit nicht eingesetzt werden sollte. Der LTT ist hier immer vorzuziehen. Gleiches gilt für karzinogene und toxische Substanzen.

Was wird für den LTT benötigt?
Für jedes Untersuchungsprofil werden 20 ml Heparin- und 5 ml Vollblut zur Serumgewinnung benötigt. Das Abnahme- und Versandmaterial (LTT-Blutentnahmeset) wird vom Labor kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter der regionalen Praxisbetreuung oder unser Servicepersonal im Labor, welche alle organisatorischen Fragen gerne für Sie lösen. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

Wie erfolgt die Blutentnahme?
Im Regelfall schicken Zahnärzte ihre Patienten mit dem Blutentnahmeset und dem ausgefüllten Anforderungsschein zum Hausarzt, welcher das Blut abnehmen kann. Einige Zahnärzte nehmen auch selbst Blut ab. In Berlin, aber auch einigen weiteren Großstädten, stehen Ihren Patienten Blutabnahmemöglichkeiten in unseren Kooperationseinrichtungen zur Verfügung. Gerne informieren wir Sie darüber.

Wie gelangen die Patientenproben in das Labor?
Der Probenversand erfolgt per Post oder Kurier in dem vorfrankierten Versandkuvert (in jedem LTT-Blutabnahmeset enthalten). Die Einsendung erfolgt am Entnahmetag. Das Blut muss innerhalb von 24 h im Labor verarbeitet werden. Das Labor stellt bei schwierigen Probenversand einen Kurier zur Verfügung.

Wie wird der LTT abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt durch das Labor direkt mit dem Patienten. Bei Privat-Versicherten ist der LTT unter der Ziffer 3694 abrechenbar. Zahnärzte sind berechtigt, diese Leistungen im Labor zu veranlassen.
Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung sind LTT-Untersuchungen mit zahnärztlichen Fragestellungen keine Kassenleistungen (Ausnahmen ggf. bei speziellen Zusatzpolicen).
Die Abrechnung für Selbstzahler erfolgt hier zu einem reduzierten Satz direkt mit dem Patienten (Preise siehe Rückseite des Anforderungsscheines). Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. (Ansprechpartner)

zitierte Literatur 

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