Information der KV vom 23.03.2012 bzgl. der RV-Zertifikate:
Mit sofortiger Wirkung ist es nicht mehr notwendig, für die in den Präventionspauschalen enthaltenen Laborparameter die jeweiligen RV-Zertifikate bei der KV einzureichen.
Wichtig ist aber, dass in Ihrem QK-Programm zur Abrechnung bei den betroffenen Untersuchungen die notwendige Kennzeichnung vorgenommen wird!
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unser QM-Büro, Frau Spahn, 030 - 77001-187 oder per E-Mail an
a.spahn@imd-berlin.de .