Mit dem Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) am 28.02.2023 endet auch die Möglichkeit der Beauftragung von Laborleistungen via OEGD-Schein (Laboranforderungsscheine des öffentlichen Gesundheitsdienstes) und Muster 10c.
Entsprechend können ab dem 01.03.2023 keine Laboraufträge mittels OEGD-Scheins mehr angenommen werden.
Ebenso ist eine digitale Nutzung bzw. Beauftragung mittels Order Entry-Systems mit diesem Schein dann nicht mehr möglich. Die Durchführung der SARS-CoV-2-PCR bei Vorliegen einer ärztlichen Indikation ist via Muster-10 Anforderungsschein weiterhin möglich. Präventive Testungen sind dann nur noch als Igel-/Selbstzahler Leistungen abrechenbar.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter Tel.: 030 77001181.
Ihr IMD Labor