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Anforderung von Blutpräparaten

Einleitung

Seit 2005 hat das IMD Berlin in Kooperation mit demBlutspendedienst Haema Ag (www.haema.de) ein Blut-Depot eingerichtet. Wir sind somit in der Lage, Ihre Patienten mit Blutprodukten wie z. B. Erythrozyten-und Thrombozytenkonzentraten zu versorgen. Die Belieferung mit den Blutprodukten erfolgt in der Regel zum nächsten Werktag durch den Kurierdienst. In besonders dringlichen Fällen kann auch taggleich beliefert werden. Zur Anforderung von Blutprodukten sind ein Überweisungsschein zur Beauftragung der serologischen Verträglichkeitsprüfung sowie ein Rezept mit der Verordnung der benötigten Blutpräparate, Transfusionssystemen und Bedside-Karten erforderlich.

Blutpräparate

Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen, Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), kommen in Deutschland ausschließ lichleukozytendepletierte Blutprodukte zur Anwendung.

Erythrozytenkonzentrat (EK)

Erythrozytenkonzentrate werden durch Vollblutspende und in zunehmendem Maße durch Erythrozytapherese gewonnen. Die Präparate müssen einen Hämoglobingehalt von > 40 g / Einheit vorweisen. Das Volumen beträgt im Allgemeinen 300 - 400 ml. Als Zellstabilisator wird SAG-M oder PAGGS-M eingesetzt.

Thrombozytapheresekonzentrat (TAK)

Thrombozytapheresekonzentrate werden durch maschinelle Zellseparationsverfahren gewonnen. Das Präparat enthält im Mittel 3x1011 Thrombozyten in~ 250 ml Spenderplasma bzw. Stabilisatorlösung. Die Bereitstellung HLA- und HPA - kompatibler TAK ist möglich.

Bestrahlte Blutprodukte

Bei entsprechender Indikation können bestrahlte EK und TAK (30 GY) angefordert werden.

Sitz des Herstellers

Haema AG, Haema Zentrale Bio City Leipzig, Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig.

Wissenswertes zur Verträglichkeitsprobe

Entsprechend der geltenden Richtlinien werden bei der Verträglichkeitsprüfung Spendererythrozyten und das Serum des Empfängers (Major-Test) auf Reaktivität untersucht. Parallel wird immer ein Antikörpersuchtest im AHG-Test und die Kontrolle der AB0-Blutgruppeneigenschaft des Patienten aus der eingesandten Probe durchgeführt.

Die Gültigkeit der Untersuchungen beträgt 72 Stunden. Entsprechend der Richtlinien sind wir gezwungen, bei der Erstuntersuchung auch bei bekannten externen Blutgruppenbefunden eine vollständige Blutgruppenbestimmung durchzuführen. Externe Befunde sollen, wenn möglich, zum Vergleich herangezogen werden, ersetzen aber nicht die im Institut durchzuführende Untersuchung (RiLi 4.2.5.11). Bei Patienten mit bekanntem externen Blutgruppenbefund bitten wir Sie, uns eine Kopie des Blutgruppenbefundes mit der Anforderung zukommen zu lassen. Es empfiehlt sich bei neuen Patienten, die Proben zur Blutgruppenbestimmung und zur Verträglichkeitsprobe an zwei unterschiedlichenTagen abzunehmen, um größtmögliche Sicherheit gegenüber einer Patienten / Probenverwechslung zu erreichen.

Irreguläre Blutgruppenantikörper

Im Falle eines positiven Antikörpersuchtests wird die Spezifität und klinische Bedeutung des Antikörpers geklärt. Im Einzelfall kann eine Neueinsendung von Material erforderlich sein. Bei irregulärem Antikörpernachweis (Alloantikörper) stellen wir einen Nothilfepass mit entsprechendem Befund aus! Diesen sollte der Patientin jedem Fall immer bei sich tragen, weil die Antikörper- Titer über längere Zeit unter die Nachweisgrenze abfallen können, aber dadurch ihre Bedeutung nicht verlieren.

Sollten Blutgruppenantikörper bei einem Patienten bekannt sein, bitten wir Sie, uns diese Befunde mitzuteilen.

Anforderung

Aufgrund der o.g. Richtlinien müssen Proben für die Blutgruppenbestimmung und die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) folgende Kriterien erfüllen:

  1. Für die serologische Verträglichkeitsprobe ist ein nur für diesen Zweck vorgesehenes Probengefäß einzusenden.
  2. Die Proben müssen mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten beschriftet sein.
  3. Dokumentation von Datum und Entnahmezeit der Blutprobe auf dem

Überweisungsschein Muster10 (01.2012)

Anforderungen zur Bereitstellung von Blutprodukten dürfen aus unzureichend beschrifteten Probengefäßen nicht durchgeführt werden.

Untersuchungsmaterial

Blutgruppe

  • 1 EDTA Röhrchen (3,7 ml)

Serologische Verträglichkeitsprobe

  • EDTA Röhrchen (3,7 ml) und
  • 1 Vollblutröhrchen (10 ml)

Hinweis zur Abrechnung

Die Bestimmung der Blutgruppe und der serologischen Verträglichkeitsprobe sind Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.