Allgemeine Hinweise zur Befundübermittlung

Inhalt der Befunde

Zu einem Befund gehören alle die zur durchgeführten Diagnostik betreffenden Angaben, welche sich aus mehreren Teilen zusammensetzen.

Wurde der Laborauftrag mittels Überweisungsschein erteilt, finden sich auf dem Befund folgende Angaben:

  • Name und Fachgebiet des einsendenden Arztes
  • Tagesnummer des Labors
  • Die durch die einsendende Arztpraxis vergebene Barcodenummer, die sich aus der Arztkennziffer und der Patientenkennziffer zusammensetzt
  • Das Datum der Einsendung
  • Die angeforderten Parameter mit Angaben zur Methode
  • Der gemessene Wert
  • Der Referenzbereich für diesen Wert
  • Angaben zu Auffälligkeiten des Probenmaterials (lipämisch, ikterisch, hämolytisch)
  • Sonstige Bemerkungen zum Befund

Formen der Befundübermittlung

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, einen schriftlichen Befundbericht zu erstellen und an den Auftraggeber zu übermitteln.

Der Druck dieser Befunde und Berichte erfolgt am Tag der Fertigstellung des Auftrags.

Zusätzlich kann jeder Befund für eine Übermittlung mit Datenfernübertragung bereitgestellt werden. Je nach verwendetem Übertragungssystem erfolgt die Bereitstellung kurzfristig nach Fertigstellung des Befundes oder nach Fertigstellung aller Befunde am Ende eines Tages.

Vorteile der Befundübermittlung per DFÜ sind:

  • Direkte Übertragung der Daten in Ihre Praxissoftware

  • Zuordnung der Daten zu Ihren Patienten

  • Übermittlung der Gebührenziffern für die angeforderten Parameter, entweder für die Abrechnung oder für statistische Zwecke wie z. B. beim Kombischein.

Übermittlung als eilig deklarierter Aufträge

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eilige Werte direkt nach der Messung an den Einsender mitteilen zu lassen. Dafür ist es notwendig, auf dem Auftragsformular (Kombischein, Überweisung, sonstige Materialbegleitscheine) einen Vermerk zu notieren. Es existieren entsprechende Felder zum Ankreuzen.

Die Übermittlung eiliger Werte erfolgt je nach Wunsch telefonisch oder per Fax. Bitte denken Sie daran, uns Änderungen Ihrer Telefon- oder Faxnummer rechtzeitig mitzuteilen.

Übermittlung eilig mitzuteilender Werte

Eine Reihe von Laborwerten wird als dringend bearbeitet, auch wenn es vom Einsender nicht verlangt wird. Das betrifft die Abarbeitung der Analytik und/oder auch die unverzügliche Mitteilung der Werte an den Einsender.

Zu solchen Laborwerten gehören:

  • Einige Medikamentenspiegel

  • Akutparameter von Infarkt-, Thrombose- und anderen Geschehen: Troponin I Ultra, D-Dimere, Procalcitonin, Interleukin-6, beta-HCG

Übermittlung pathologischer Befunde

Für Werte, die eine festgelegte Warngrenze überschreiten und somit auf lebensbedrohliche Zustände hinweisen könnten, besteht seitens des Labors eine Mitteilungspflicht an den einsendenden Arzt.

Zu den wichtigsten Parametern in der Basisdiagnostik gehören:

  • CK (Creatin-Kinase)

  • CK-MB-Masse

  • CRP

  • LDH (Laktatdehydrogenase)

  • Kalium

  • Calcium

  • Quick (Thromboplastinzeit)

  • Differenzialblutbild (manuell)

  • Blutbild

  • Troponin

  • Procalcitonin

  • Myoglobin

  • Kreatinin

  • Harnstoff

  • Glukose GOT (ASAT)

  • GPT (ALAT)

  • TSH

  • Bilirubin

  • Urin-Sediment

In der speziellen Labordiagnostik betrifft es Medikamentenspiegel wie z. B.:

  • Digitoxin

  • Valproinsäure

  • Lithium

Für die schnelle Befundmitteilung ist es erforderlich, dass einsendende Ärzte eine Mobilfunk- und/oder private Telefonnummern hinterlegen, welche im Notfall für die Übermittlung pathologischer Werte außerhalb der Sprechzeiten der Praxis genutzt werden kann.