Nahrungsmittelzusatzstoffe sind Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidanzien, Gelier- und Verdickungsmittel, Geschmacksverstärker und Süßungsmittel. Einige dieser sogenannten E-Stoffe (Ersatzstoffe) können bei individuell gegebener Überempfindlichkeit Auslöser von pseudoallergischen Reaktionen, selten auch von Typ I - Soforttypreaktionen sein. Durch den immer breiteren Einsatz in der Lebensmittelindustrie und die wachsende Zahl zugelassener Ersatzstoffe nehmen die unerwünschten Reaktionen in ihrer Häufigkeit zu.
In 98% der Fälle handelt es sich um pseudoallergische Reaktionen. Diese Unverträglichkeitsreaktionen ähneln in ihrem klinischen Bild einer IgE-vermittelten allergischen Soforttypreaktion, jedoch ohne Mitwirkung von IgE. Die Aktivierung der Mastzellen erfolgt nicht über dem Weg der IgE-Bindung eines Allergens sondern über Interaktionen der Substanz direkt mit der Mastzell-Aktivierungskaskade.
Als klinische Symptome können auftreten:
Auf Grund der Tatsache, dass IgE nicht der Auslöser ist, spielen IgE-Tests sowie der Pricktest keine Rolle. Ein modernes Verfahren zum in vitro-Nachweis ist der Basophilen-Degranulations-Test (BDT). Synonyme Bezeichnung dafür sind Basophilen-Aktivierungstest oder CAST-Test.
Bei diesem Test werden Basophile Granulozyten aus dem Patientenblut angereichert und im Labor mit den Nahrungsmittelzusatzstoffen stimuliert. Anschließend werden im Stimulationsüberstand die Leukotriene LTC4, LTD4 und LTE4 gemessen. Ein im Vergleich zu einem unstimuliertem Kontrollansatz erhöhte Freisetzung spricht für eine Sensibilisierung des Patienten. Gemäß den aktuellen allergologischen Leitlinien sollte die Diagnose durch einen Provokationstest gesichert werden.
Bei Verdacht auf Unverträglichkeit von Nahrungsmittelzusatzstoffen wird die Testung der 18 nachfolgend genannten Substanzen in vier Gruppen-Screeningtests empfohlen:
Lebensmittelfarbmischung I
Lebensmittelfarbmischung II
Nahrungsmittelzusatzstoffe I
Nahrungsmittelzusatzstoffe II
Bei einem positiven Ergebnis im Gruppenscreening ist eine Einzeltestung der enthaltenen Substanzen möglich. Dieses erfordert jedoch eine neue Blutentnahme! Bei entsprechendem Verdacht kann bereits primär eine Einzeltestung erfolgen (z.B. auf Glutamat bei Verdacht auf chinese food syndrome).
BAT auf Nahrungsmittelzusätze: 4 ml frisches EDTA- oder Heparinblut
Das Blut muss ungekühlt gelagert werden und innerhalb von 24 Stunden im Labor eintreffen. Bitte nutzen Sie unseren bundesweiten Kurierdient.
Bei entsprechender klinischer Indikation ist eine Abrechenbarkeit im kassen- wie privatärztlichen Bereich gegeben.