Blutgruppenserologische Untersuchungen
Wichtige Informationen zur Gesamtnovelle 2017 der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ (Richtlinie Hämotherapie)
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie hiermit bitten, die Vorgaben und Regelungen der Richtlinie Hämotherapie zu berücksichtigen. Untersuchungsaufträge, die nicht den Vorgaben entsprechend beschriftete Probengefäße und Anforderungsdokumente beinhalten, dürfen nicht bearbeitet werden.
Die gesetzlichen Vorgaben zwingen uns, Untersuchungsaufträge ohne korrekte Probenbeschriftung und korrekte Beauftragung zurückzuweisen!
Diese Regelung wird bei uns bindend ab dem 01.01.2019 umgesetzt.
Blutgruppenserologische Untersuchungen beinhalten die Bestimmung der Blutgruppe im AB0 und Rh System, ggf. weitere Merkmale und den Antikörpersuchtest.
Die Vorgaben sind sowohl für Kliniken als auch für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte bindend.
Die für die angeforderten Blutgruppenserologischen Untersuchungen wichtigen Punkte sind hier zusammengefasst:
- Entnahme einer nur für diesen Zweck bestimmten Blutprobe. Also auch für die alleinige Anforderung des Antikörpersuchtests! In unserem Labor routinemäßig EDTA Blut.
- Das Probengefäß muss mit Name, Vorname und Geburtsdatum beschriftet sein.
- Der Auftragsbarcode enthält freie Felder für Namen, Vornamen und Geburtsdatum.
- Alle Anforderungsdokumente müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Arztunterschrift ist bindend und ist aus rechtlicher Sicht Voraussetzung für die Auftragsbearbeitung.
- Bei Anforderung von Erythrozyten-Konzentraten müssen sowohl für Blutgruppen-bestimmung als auch für die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuztest) jeweils ein entsprechend beschriftetes Probengefäß vorliegen.
- Verpflichtend mitzuteilen sind Angaben zu Vortransfusionen, Schwangerschaft sowie allogener Stammzelltransplantation.
- Vor Therapie mit monoklonalen Antikörpern wie zum Beispiel Daratumumab (Darzalex®) bei multiplem Myelom muss eine Blutgruppenbestimmung erfolgen sowie entsprechende Mitteilung auf dem Anforderungsdokument ersichtlich sein!
Hinweis: OE Praxen erhalten generell mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum gekennzeichnete Probenetiketten. Für diese Praxen besteht nach bisherigen Erkenntnissen also kein Handlungsbedarf.
Leider fehlen nahezu immer die Angaben zu der/ n Diagnose / n der Patienten. Für die Bereitstellung von Blutprodukten ist die Diagnose eine wichtige und vorgeschriebene Information für die Probenbearbeitung!
Der vollständige Text zur Gesamtnovelle 2017 ist auf der Seite der Bundesärztekammer veröffentlicht: hier