LTT-Immunfunktion

Eine wichtige Indikation des Lymphozytentransformationstestes (LTT) ist die Untersuchung der antiinfektiven Immunfunktion der T- Helferlymphozyten. Erworbene zelluläre Funktionsdefizite des Immunsystems treten nicht selten spontan auf, oder sie sind eine Folge größerer chirurgischer Eingriffe sowie chemo-/ strahlen-therapeutischer Maßnahmen im Rahmen der Malignombehandlung. Immunfunktionsdefizite können an zahlreichen Erkrankungen beteiligt sein. Klinische Kardinalsymptome sind dabei:

  • verminderte Infektresistenz der Schleimhäute der oberen Atemwege (inkl.  Nasennebenhöhlen) und des Darmtraktes
  • eine stark verlängerte Rekonvaleszenz nach akuten Infekten (besonders im Alter)
  • Wundheilungsstörungen.

Das Zusammenwirken von Hormon-, Nerven- und Immunsystem bewirkt eine nur schwer überschaubare Komplexität der Immunabwehr gegen Infektionserreger und Tumorzellen.

Häufige Ursachen von immundefizitären Zuständen sind außerdem Mangel- und Fehlernährung, chronischer Streß, akute allergische Erkrankungen vom Soforttyp und chronisch persistierende Infektionen (z.B. HIV).

Problematisch war es bisher, das Ausmaß einer Immunfunktionsstörung quantitativ zu erfassen, davon adäquate Therapiemaßnahmen zur Immunstimulation abzuleiten und die Effektivität solcher Behandlungen zu kontrollieren. Ebenso schwierig war es, eine medizinisch indizierte immunsuppressive Behandlung so zu steuern, dass der notwendige Grad der Immunsuppression erreicht wird, ohne dass das Infektions- und Tumorrisiko dieser Patienten unverhältnismäßig erhöht wird. Hautteste zur Immunfunktionstestung waren schwer zu quantifizieren und sind außerdem nicht mehr verfügbar.

Mit dem LTT-Immunfunktion (LTT-FU) wurde eine Methode entwickelt, die es erlaubt, quantitative Messungen der Funktionsfähigkeit von Immunzellen aus dem Blut vorzunehmen (von Baehr 2001). Der Test beruht auf dem Prinzip der Lymphozytenstimulation durch Bestandteile verbreiteter Infektionserreger oder Impfstoffe (Gedächtnisantigene = Recallantigene), gegen die bei „Immun-Gesunden“ eine starke Immunreaktivität bestehen sollte. Im LTT werden diese Antigene durch Monozyten und dendritische Zellen aufbereitet und den T- Helferlymphozyten präsentiert. Die jeweils spezifischen T- Helfer- Gedächtniszellen werden, abhängig von der aktuellen Immunlkompetenz, aktiviert und zur Zellteilung stimuliert. Die dabei obligate DNS-Synthese wird quantitativ bestimmt. Eine starke Aktivierung im LTT ist nur dann zu erwarten, wenn die Immunfunktion intakt ist bzw. eine Verbesserung der Immunfunktion durch immunstimulierende Therapien erreicht wurde (Therapiekontrolle).

Indikation für die Veranlassung des LTT-Immunfunktion

  • Erhöhte Infektlabilität (häufige akute oder chronische Infekte
  • Bei Tumorpatienten zur Ermittlung des Immunstatus vor und nach operativer,  chemotherapeutischer und Strahlenbehandlung sowie im Verlauf  immunstimulierender Maßnahmen
  • HIV-Infektion
  • Ermittlung des immunologischen Funktions-Ist-Status, vor und im Verlauf der  antiviralen Therapie (Nachweis der funktionellen Immunrestauration)
  • Kontrolle der immunsuppressiven Therapie bei Autoimmunkrankheiten und bei  Patienten nach allogener Organtransplantation

Der LTT-Immunfunktion erlaubt, besonders zusammen mit dem zellulären Immunstatus (quantitative Bestimmung der immunkompetenten Zellen des Blutes), eine umfassende Analyse der Immunkompetenz eines Patienten. Daraus lassen sich wichtige Hinweise für medizinisch sinnvolle Maßnahmen zur Immunmodulation ableiten. Es wird die Wirksamkeit bzw. mangelhafte Effizienz solcher Behandlungen für den einzelnen Patienten sicher nachgewiesen, was entsprechende Korrekturen der Therapie ermöglicht.

Welches Patientenmaterial wird benötigt? Was ist bei der Veranlassung zu beachten?

20 ml Heparinblut und 5ml Vollblut.
Bitte fordern Sie das Abnahmematerial (LTT-Blutentnahmesets) im Labor kostenfrei an (030) 77001 220; Fax – 236 oder über mailto: LTT@imd-berlin.de .
Vom Zeitpunkt der Blutabnahme bis zum Eingang der Probe im Labor sollten nicht mehr als 24 Stunden vergehen. Während dieser Zeit dürfen die Blutproben nicht gekühlt werden.
Die Veranlassung kann bei GKV-Versicherten mittels Laborüberweisungsschein (Muster A10) erfolgen. Bei Privatversicherten genügt ein Rezept oder unser Laboranforderungsschein. Bitte vermerken Sie auf dem Überweisungsschein neben der Anforderung: LTT-Immunfunktion auch ggf. die Ausnahmeziffer für Untersuchungen außerhalb des Laborbudgets auf dem Überweisungsschein (z.B. bei Diagnosen wie Tumorerkrankung oder HIV-Infektion).